Region
Rheinschlucht/Ruinaulta als Lebensraum
Naturschutz
Helfen Sie uns die Rheinschlucht/Ruinaulta als Lebensraum zu erhalten und zu schützen.
Zum Wohl von Natur, Flora und Fauna gilt es im Gebiet der Rheinschlucht folgende Regeln einzuhalten:
Wanderwege: Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten Wanderwege. Der Wanderweg entlang des Rheins ist keine BikerouteStark gefährdete Vogelarten schützen: Betretungsverbot der mit Tafeln markierten Kiesbänke vom 1. April bis 15. Juli zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten Flussregenpfeifer und Flussuferläufer.Campieren: Campieren ist ausschliesslich auf offiziellen Campingplätzen erlaubt. Auch Biwakieren ist nicht erlaubt.Auf dem Wasser: Anlandung mit Kanus und Booten nur an markierten Stellen erlaubt.Feuerstellen: Bitte benutzen Sie nur offizielle Feuerstellen und beachten Sie mögliche Feuerverbote. Ein Feuer in der Rheinschlucht hätte schlimme Folgen.Littering: Bitte nehmen Sie ihren Abfall wieder mit.Leinenpflicht: Hunde sind in der Rheinschlucht an der Leine zu führen.
Helfen Sie uns die Rheinschlucht/Ruinaulta als Lebensraum zu erhalten und zu schützen.
Zum Wohl von Natur, Flora und Fauna gilt es im Gebiet der Rheinschlucht folgende Regeln einzuhalten:
Wanderwege: Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten Wanderwege. Der Wanderweg entlang des Rheins ist keine Bikeroute
Stark gefährdete Vogelarten schützen: Betretungsverbot der mit Tafeln markierten Kiesbänke vom 1. April bis 15. Juli zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten Flussregenpfeifer und Flussuferläufer.
Campieren: Campieren ist ausschliesslich auf offiziellen Campingplätzen erlaubt. Auch Biwakieren ist nicht erlaubt.
Auf dem Wasser: Anlandung mit Kanus und Booten nur an markierten Stellen erlaubt.
Feuerstellen: Bitte benutzen Sie nur offizielle Feuerstellen und beachten Sie mögliche Feuerverbote. Ein Feuer in der Rheinschlucht hätte schlimme Folgen.
Littering: Bitte nehmen Sie ihren Abfall wieder mit.
Leinenpflicht: Hunde sind in der Rheinschlucht an der Leine zu führen.