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Die imposante Rheinschlucht, die im Norden das Safiental abschliesst, gehört mit ihren zerklüfteten Tobeln, Inseln und Auenwäldern zu den grossartigsten und vielfältigsten Landschaften der Alpen.

Ihre Geschichte hat vor etwa 9‘500 Jahren mit dem gewaltigen Flimser Bergsturz begonnen. Im Laufe der Jahrtausende bahnte sich der Rhein seinen Weg durch die Bergsturzmassen und formte so die Rheinschlucht – die Ruinaulta. Auenwälder, Kiesinseln und der einzigartige Erika-Föhrenwald bieten einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen wichtige Lebensräume und Rückzugsgebiete.

1977 wurde die Rheinschlucht als eines der ersten Gebiete der Schweiz ins «Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» aufgenommen.

Keine Frage – Sie werden begeistert sein. Denn das Naturmonument Rheinschlucht/Ruinaulta ist ein Paradies für Wanderer:innen, Naturliebhaber:innen und Wassersportler:innen. Entdecken Sie diese einmalige Landschaft mit den bizarren Felsformationen und einem Artenreichtum, der seinesgleichen sucht. Bitte helfen Sie aber mit, diesen sensiblen und einzigartigen Lebensraum von seltenen und geschützten Tieren und Pflanzen zu erhalten und zu schützen, indem Sie auf den markierten Wegen bleiben, keine Blumen pflücken und die Schutzzonen nicht betreten.

Weitere Informationen

Rheinschlucht/Ruinaulta als Lebensraum

Naturschutz

Helfen Sie uns die Rheinschlucht/Ruinaulta als Lebensraum zu erhalten und zu schützen.

Zum Wohl von Natur, Flora und Fauna gilt es im Gebiet der Rheinschlucht folgende Regeln einzuhalten:

Wanderwege: Bitte benutzen Sie nur die ausgeschilderten Wanderwege. Der Wanderweg entlang des Rheins ist keine Bikeroute
Stark gefährdete Vogelarten schützen: Betretungsverbot der mit Tafeln markierten Kiesbänke vom 1. April bis 15. Juli zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten Flussregenpfeifer und Flussuferläufer.
Campieren: Campieren ist ausschliesslich auf offiziellen Campingplätzen erlaubt. Auch Biwakieren ist nicht erlaubt.
Auf dem Wasser: Anlandung mit Kanus und Booten nur an markierten Stellen erlaubt.
Feuerstellen: ​​​​Bitte benutzen Sie nur offizielle Feuerstellen und beachten Sie mögliche Feuerverbote. Ein Feuer in der Rheinschlucht hätte schlimme Folgen.
Littering: Bitte nehmen Sie ihren Abfall wieder mit.
Leinenpflicht: Hunde sind in der Rheinschlucht an der Leine zu führen.

Im Dienste der Natur

Ranger

In Kooperation mit dem Naturpark Beverin und der Tektonikarena Sardona hat der Verein Rheinschlucht einen Rangerdienst in der Rheinschlucht aufgebaut.

Eine der Hauptaufgabe eines Rangers/einer Rangerin ist es, die Besucher:innen über die Natur und Artenvielfalt in der Rheinschlucht zu informieren sowie auch zu sensibilisieren und die Natur vor Störungen zu schützen.

Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Parkplätze

Die Anzahl der Parkplätze bei den Bahnhöfen Valendas-Sagogn und Versam-Safien ist beschränkt. Bitte Wendeplatz des Postautos immer freihalten. Wir empfehlen Ihnen, mit den ÖV anzureisen.

Bei der Anreise zum Bahnhof Versam-Safien mit dem Auto bitte Fahrzeiten des Postautos beachten (vor Ort angeschrieben). Schmale Strasse mit begrenzter Möglichkeit zum Kreuzen.

Aussichtsplattform «Il Spir»

Achtung: Zur Aussichtsplattform «Il Spir» gelangen Sie ab Flims Dorf oder Flims Waldhaus. Die Aussichtsplattform ist nur zu Fuss erreichbar.
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Hinweis für Biker:innen

Der Wanderweg zwischen Versam und Valendas Station ist keine Bike-Route. Zwischen 09.00 und 16.00 Uhr wird der Weg stark von Wandernden frequentiert. Daher bitten wir Sie den Weg während dieser Zeit nicht zu befahren.
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Feuerstellen

Bitte beachten Sie, dass die Grillstellen bei Versam Station über Mittag für die Wassersportler:innen reserviert sind.